2. Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde

Entscheidung durch Betreuungsbehörde

Das Betreuungsgericht beauftragt die Betreuungsbehörde, die tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen festzustellen.

Meist durch einen Hausbesuch macht sich eine Mitarbeiterin ein Bild von der momentanen Lebenssituation des Hilfebedürftigen. Dabei wird auch geprüft, ob außer der gesetzlichen Betreuung noch andere, vorrangige Hilfen vorhanden sind. Es wird gefragt, ob eine Vollmacht ausgestellt ist oder ob Verwandte, Freunde die gesetzliche Betreuung übernehmen können.

Die Betreuungsbehörde teilt in einem Sozialgutachten dem Betreuungsgericht mit, ob sie eine gesetzliche Betreuung für erforderlich hält und wenn ja, in welchen Aufgabenkreisen dies notwendig ist. In der Regel schlägt die Betreuungsbehörde auch schon einen geeigneten Betreuer vor.

 

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Gerichtliches Verfahren

Schritt 1 - Anregung der gesetzlichen Betreuung

Schritt 3 - Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten

Schritt 4 - Persönliche Anhörung des Betroffenen

 

Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

Leistungsangebot

Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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