1. Anregung der gesetzlichen Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht, Betreuungsgericht (frühere Bezeichnung "Vormundschaftsgericht") angeregt.
Jeder kann für seine eigene Person eine gesetzliche Betreuung anregen. In der Praxis werden gesetzliche Betreuungen oft von Verwandten, Pflegediensten, Ärzten etc. angeregt.
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Schritt 2- Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde
Schritt 3 - Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten
Schritt 4 - Persönliche Anhörung des Betroffenen