1. Anregung der gesetzlichen Betreuung

Amtsgericht Darmstadt (neu)

Eine gesetzliche Betreuung wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht, Betreuungs­gericht (frühere Bezeichnung "Vormund­schaftsgericht") angeregt.
 

Jeder kann für seine eigene Person eine gesetzliche Betreuung anregen. In der Praxis werden gesetzliche Betreuungen oft von Verwandten, Pflegediensten, Ärzten etc. angeregt.

 

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Gerichtliches Verfahren

Schritt 2- Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde

Schritt 3 - Ärztliches Zeugnis / Ärztliches Gutachten

Schritt 4 - Persönliche Anhörung des Betroffenen

 

Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

Leistungsangebot

Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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