Betreuungsverfügung

Muster Betreuungsverfügung

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

  • Wenn keine Personen des Vertrauens vorhanden sind, Vertrauenspersonen selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln oder wenn Sie ganz bewusst möchten, dass der für Sie Handelnde von „Außen“ durch das Betreuungsgericht kontrolliert wird, können Sie festlegen, wer für Sie als gesetzlicher Betreuer handeln soll.
  • Das Betreuungsgericht beachtet bei der Auswahl eines gesetzlichen Betreuers Ihre in der Betreuungsverfügung getätigten Vorschläge, sofern der vorgeschlagene gesetzliche BetreuerIn auch geeignet ist
    (§ 1897 BGB).
  • Eine gesetzliche Betreuung wird aber nur vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn diese tatsächlich erforderlich ist, das heißt, erst wenn der Betroffene in den Fällen einer psychischen Erkrankung, geistig, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr teilweise oder ganz für sich entscheiden kann
    (§ 1896 BGB).
  • Dem Betreuungsgericht muss eine Betreuungsbedürftigkeit bekannt werden. So regelt § 1901 BGB, dass jeder verpflichtet ist, bei einem eingeleiteten Betreuungsverfahren die Betreuungsverfügung des Betroffenen dem zuständigen Betreuungsgericht vorzulegen. Eine Betreuungsverfügung kann aber auch schon vorher beim Betreuungsgericht hinterlegt werden.

 

Formular Betreuungsverfügung 

Direktdownload "Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung" auf der Webseite des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Direktdownload Musterformular Betreuungsverfügung auf der Webseite Betreuungsrecht in Hessen des Hessischen Sozialnetz.

Auf Nachfrage erhalten Sie von uns eine individualisierte Betreuungsverfügung, die Ihre Wünsche und Interessen abbilden.  Gerne erstellen wir eine solche mit Ihnen zusammen. Sprechen Sie uns an: Kontakt  

 

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Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

Leistungsangebot

Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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