Vermögenssorge
unter Beachtung der vollen Geschäftsfähigkeit des Betreuten:
Der Betreuer unterstützt den Betreuten bei der Verwaltung von Einkommen und Vermögen; er prüft die Einkommen-, Ausgabensituation des Betreuten, beantragt zustehende Leistungen wie z.B. Grundsicherung beim Sozialamt, Wohngeld u.ä. und sorgt so dafür, dass ein regelmäßiges Einkommen gesichert ist. Im Bedarfsfall unterstützt er bei Zahlungsregelungen, hilft, wenn nötig, bei einer Schuldenregulierung.
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