Fortbildung ehrenamtliche Betreuung

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Grundlagen des Betreuungsrechts am 03.07.2024

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Verwaltungsmitarbeiterin (m/w/d)
ab sofort.

Gesetzlicher Vereinsbetreuer (m/w/d)
zum späteren Zeitpunkt.

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Pflege einer zu betreuenden Person durch Ihren Ehemann

Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer, Berufs-, Vereinsbetreuer

Im Gesetz ist geregelt, dass gesetzliche Betreuungen vorrangig durch ehren­amtliche gesetzliche Betreuer zu führen sind. Tatsächlich werden die meisten gesetzlichen Betreuung von Ehepartnern, Verwandten und Freunden der Betroffenen geführt. Fremd-Ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer gesucht!

Nur in den Fällen, wo keine privaten Personen (mehr) vorhanden sind, kein geeigneter gesetzlicher Betreuer zur Verfügung steht oder die Familien durch die gesetzliche Betreuungsführung für ihren Verwandten zusätzlich belastet wären, werden Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer eingesetzt.

 

Lesen Sie hier den Abschnitt Funktion des gesetzlichen Betreuers oder den Artikel über Wer wird gesetzlich betreut?

betreute Personen

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln, kann er vom zuständigen Amts-, Betreuungsgericht auf eigenen Antrag oder von Amts wegen eine gesetzliche Betreuung erhalten.

Ist der Betroffene damit nicht einverstanden und in der Lage, einen freien Willen zu bilden, darf eine gesetzliche Betreuung nicht eingerichtet werden (§ 1896 BGB).

Ist der Betroffene noch in der Lage, eine Vollmacht auszustellen und verfügt über eine oder mehrere Personen seines Vertrauens, hat die Rechtsvertretungsbefugnis über eine Vollmacht immer Vorrang vor einer gesetzlichen Betreuung.

 

Lesen Sie hier über die Funktion des gesetzlichen Betreuers oder den Abschnitt über Wer wird gesetzlicher Betreuer?

Pflichten eines Betreuers / einer Betreuerin

Der gesetzliche Betreuer ist Rechtsvertreter für den Betreuten in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen. Der Betreute ist damit aber nicht entmündigt und seine volle Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit wird durch die gesetzliche Betreuung nicht berührt!

Pflichten des gesetzlichen Betreuers - Zusammenarbeit mit dem Betreuten

Die Zusammenarbeit zwischen dem gesetzlichen Betreuten und dem gesetzlichen Betreuer regeln die „Pflichten des gesetzlichen Betreuers“
(§ 1901 BGB). Dabei orientiert sich der gesetzliche Betreuer an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, erörtert Regelungsschritte mit dem Betreuten und versucht, den Betreuten (wieder) zu befähigen, selbständig seine Regelungsangelegenheiten zu erledigen, sofern es die vorliegende Erkrankung  ermöglicht.

Kontrolle des gesetzlichen Betreuers - zum Schutz des gesetzlich Betreuten

Der gesetzliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert, so muss er jederzeit auf Verlangen des Gerichts Auskunft erteilen, Rechenschaft über die Finanzen des Betreuten in Form einer jährlichen Rechnungslegung oder Schlussrechnungslegung ablegen.

 

Lesen Sie hier über Wer wird gesetzlich betreut? oder den Abschnitt über Wer wird gesetzlicher Betreuer?

  • Ehrenamtliche Tätigkeit

    "Ehrenamt" in Kürze:  Einmischen,  Mitgestalten,  Menschen begegnen,  Freude, Wachsen an seinen Möglichkeiten,   Zufriedenheit,  Gelingen für mich und andere,     Das «Heute» ein  bisschen  besser  machen  für  morgen…   „Das weiterlesen
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    Als freier Träger sind wir immer auch auf die Unterstützung seitens der Bevölkerung angewiesen. Obwohl wir bei unserer Aufgabenumsetzung finanziell  weiterlesen
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Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

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Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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