Fortbildung ehrenamtliche Betreuung

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Grundlagen des Betreuungsrechts am 03.07.2024

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Stellen-ausschreibungen

Verwaltungsmitarbeiterin (m/w/d)
ab sofort.

Gesetzlicher Vereinsbetreuer (m/w/d)
zum späteren Zeitpunkt.

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Antrag auf KostenersatzDie nachstehenden Informationen klären darüber auf, wie die Kostenübernahme für ehrenamtliche, gesetzliche Betreuer,  für Berufs- und Vereinbetreuer oder für ein Betreuungsverfahren geregelt ist.

 

Kosten der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuerin

 

Ehrenamtliche gesetzliche BetreuerInnen erhalten auf Antrag eine jährliche Aufwandsentschädigung von € 399. Dieser Antrag kann auch von Verwandten gestellt und die Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden.

 

Kosten der Berufs- oder Vereinsbetreuerin

Sogenannte Berufs- oder Vereinsbetreuer werden seit dem Jahr 2005 pauschal vergütet.

Wie hoch die Vergütung ist, hängt von bestimmten Bedingungen ab:

als Beispiel:

  • Ist die Betreute vermögend oder mittellos?
  • Wohnt der Betreute zuhause oder in einer stationären Einrichtung?
  • Wie lange besteht die gesetzliche Betreuung schon?

Ebenfalls wird wegen einem höheren Regelungsaufwand zu Beginn einer gesetzlichen Betreuung eine höhere Stundenzahl im Verlauf einer gesetzlichen Betreuung eine geringere Stundenzahl anerkannt und der gesetzlichen Betreuerin vergütet. Die berufliche (Vor-) Qualifikation der Betreuerin wirkt sich auf die Höhe des Stundensatzes aus.

 

Kosten des Betreuungsverfahrens

Ab einem Vermögen des gesetzlichen Betreuten von mehr als 25.000 € nach Abzug der Verbindlichkeiten fallen folgende Kosten an:

Gerichtskosten

im Rahmen der Betreuung fallen Gebühren und Auslagen, wie bspw. eine Pauschale für Auslagen für Sachverständige und eine Pauschale für Dokumente an.

Jahresgebühr

Für eine auf Dauer angelegte gesetzliche Betreuung wird ein Mindestbetrag von 200 € pro Jahr festgelegt. Je angefangenen 5.000 €, um die das Vermögen von 25.000 € überschritten wird, werden 10,00 € pro Jahr hinzugerechnet.

 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten trägt grundsätzlich der gesetzlich Betreute, sofern er über ein Vermögen von über € 5.000 verfügt.

Ob das Einkommen zur Kostendeckung herangezogen wird, wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich gilt aber, dass Einkommen und Vermögen immer vorrangig für die Kosten der Lebensführung des Betroffenen einzusetzen sind.

Ist der Betreute mittellos, d.h. er hat ein Vermögen unterhalb des Vermögensschonbetrages (5.000 €) und sein Einkommen reicht ausschließlich zur Kostenbestreitung seines Lebensunterhalts, werden die Kosten auf Antrag von der Justizkasse des zuständigen Betreuungsgerichts übernommen.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Sozialnetz Hessen unter Betreuungsrecht in Hessen

Was regelt die/der Gesetzliche BetreuerIn?

Aufgabenkreise

Im gerichtlichen Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wird unter Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Richter und der Betreuungsbehörde geprüft, welche Bereiche der Betroffene selbst regeln kann und in welchen Lebensbereichen er Unterstützung benötigt.

Der Richter entscheidet auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses / Gutachtens, welche Aufgabenkreise in der konkreten gesetzlichen Betreuung notwendig sind.

Beispiele für Aufgabenkreise:

ACHTUNG!

Der Betreuer „wäscht, putzt, pflegt“ nicht selbst bei den Betreuten.

Als Rechtsvertreter des Betreuten organisiert er in Absprache mit dem Betreuten Hilfen und koordiniert die Umsetzung der Hilfen.

So kann bspw. durch den Aufbau eines Netzwerks von Hilfen (z.B. Versorgung durch einen Pflegedienst), oft dem Wunsch des Betreuten (weiterhin) in der eigenen Wohnung zu leben, entsprochen werden.

Falls Sie Fragen zu den einzelnen Aufgabenkreise  und den konkreten Handlungsschritten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontakt

Wenn das Amts-, Betreuungsgericht von einer „Notlage“ eines Hilfebedürftigen erfährt, muss das Betreuungsgericht ein „gerichtliches Verfahren“ eröffnen, in dem geprüft wird, ob ein Betroffener Hilfe in Form einer gesetzlichen Betreuung benötigt.

Das Betreuungsverfahren erfolgt in vier Schritten

 

Fragen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen haben oder bei Betreuungsanregungen Hilfe benötigen.

 

Jeder von uns kann jeder Zeit und unvorbereitet von einem Unfall, einer schweren somatischen, psychischen Erkrankung ereilt werden und ist plötzlich nicht (mehr) in der Lage, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise entscheiden und regeln zu können.

 

Heute bestimmen, was Morgen mit mir sein soll

  • (Vorsorge-)Vollmacht

    Wirksamkeit der Vollmacht in Kürze: Mit einer ausgestellten Vollmacht können Sie festlegen, wer als Vertrauensperson in einer Notlage für Sie entscheiden darf. Ehepartner, Verwandte, Freunde sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter

    weiterlesen
  • Betreuungsverfügung

    Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll? Wenn keine Personen des Vertrauens vorhanden sind, Vertrauenspersonen selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln oder wenn Sie ganz bewusst möchten,

    weiterlesen
  • Patientenverfügung

    Patientenverfügung Unfall, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, welche medizinischen Behandlungen mit mir unternommen werden, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meinen (Patienten-) Willen mitzuteilen? Die Patientenverfügung ist ein

    weiterlesen

 

 

 

  • Ehrenamtliche Tätigkeit

    "Ehrenamt" in Kürze:  Einmischen,  Mitgestalten,  Menschen begegnen,  Freude, Wachsen an seinen Möglichkeiten,   Zufriedenheit,  Gelingen für mich und andere,     Das «Heute» ein  bisschen  besser  machen  für  morgen…   „Das weiterlesen
  • Ihre Spende

    Als freier Träger sind wir immer auch auf die Unterstützung seitens der Bevölkerung angewiesen. Obwohl wir bei unserer Aufgabenumsetzung finanziell  weiterlesen
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Über den Verein

Wir sind ein Team, das gesetzliche Betreuer aus dem Stadtgebiet Darmstadt informiert, berät und bei allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit unterstützt.

Ratsuchende mit Wohnort im Landkreis Darmstadt-Dieburg wenden sich bitte an den Betreuungsverein im Caritas-Verband Dieburg.


Paritätischer Betreuungsverein Darmstadt e.V.
Poststraße 9, 64293 Darmstadt
06151 - 85 15 92
info@betreuungsverein.org

 

Veranstaltungen

Grundlagen des Betreuungsrecht

Seit 01.01.2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft.

Orientierung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen.

 

Termine

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Wir bieten eine Vielzahl von Aufgaben, damit Sie Ihre Aufgaben als gesetzliche Betreuer rechtlich abgesichert ausführen können*

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